Der Wert des Werbegeschenks ist entscheidend
Nicht nur der Zweck, mit dem ein bedruckter Werbeartikel verschenkt wird, ist entscheidend, sondern auch, wieviel für ihn ausgegeben wurde. Alle Artikel, die unter einem Stückpreis von 10 Euro liegen, gelten als Streuartikel und entfallen somit der Fragestellung. Sie sind immer als Betriebsausgaben zu deklarieren und lassen sich problemlos steuerlich absetzen.
Teurere Werbeartikel, die diese Marke von 10 Euro überschreiten, sind steuerrechtlich jedoch wieder anders zu behandeln. Hier sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine lückenlose Dokumentation über den Kauf der Artikel zu führen. Seit März 2024 dürfen hierfür pro Person nicht mehr nur 35 Euro, sondern maximal 50 Euro für Werbegeschenke ausgeben werden. Dabei umfasst dieser Betrag nicht nur die Anschaffung, sondern auch die Bedruckung, Gravur oder Verpackung.